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RG, 17.12.1885 - 2975/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann derjenige, der einem Beamten, ohne die Absicht, denselben zu einer pflichtwidrigen Handlung zu bestimmen, ein Geschenk angeboten, versprochen oder gewährt hat, wegen Teilnahme an dem in §. 332 St.G.B.'s vorgesehenen Vergehen bestraft werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 13, 181
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung …
Dies ergibt sich daraus, daß das Gesetz die Teilnahme des Vorteilsgebers an der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit des Vorteilsempfängers durch die Sondertatbestände der Vorteilsgewährung oder Bestechung abschließend geregelt hat, so daß der Vorteilsgeber nicht zugleich Teilnehmer der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit sein kann (vgl. RGSt 13, 181 f.; 36, 66, 68; 42, 382, 383;… Jescheck in LK, 10. Aufl. § 331 Rdn. 29, § 333 Rdn. 12;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 331 Rdn. 24;… Lackner, StGB 18. Aufl. § 331 Anm. 7;… Rudolphi in SK StGB - Lieferung Januar 1985 - § 332 Rdn. 20, § 333 Rdn. 17 f.; Bell MDR 1979, 719).